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Versicherungen

Allgemeines
Grundsätzlich kann eine Trennung der Versicherungen
nach gesetzlicher Pflichtversicherung und betrieblicher
freiwilliger Versicherung erfolgen.
Wie sollte die Vorgehensweise in Bezug auf Risken
erfolgen?
Beim unternehmerischen Handeln treten grundsätzlich
Risiken auf. Eine mögliche und sinnvolle Vorgehensweise
könnte wie folgt aussehen.
- Risiken erkennen – mit der
Fragestellung: Welche Risiken können das Unternehmen
bedrohen?
- Risiken bewerten – mit der
Fragestellung: Was kann passieren wenn etwas passiert?
Der Bogen kann sich vom Bagatellschaden bis zur Existenzbedrohung
spannen.
- Risiken abwenden – mit der
Fragestellung: Wie kann ich Risiken abwenden? Grundsätzliche
Möglichkeiten mit Risiken vermeiden, vermindern
bzw. überwälzen.
Wie können Risiken unterschieden werden?
Eine mögliche Unterscheidung der Risiken könnte
wie folgt aussehen:
- Versicherungsfähige Risiken
– z.B. Haftpflicht, Feuer, Sturm, Betriebsunterbrechung,
usw.
- Nicht versicherungsfähige Risiken
– z.B. unternehmerischer Misserfolg, höhere
Gewalt, usw.
Was sollte Sie im Bezug auf die Unternehmensabsicherung
beachten?
Die ordentliche und saubere Unternehmensabsicherung
beinhaltet neben einer regelmäßigen Datensicherung
(EDV), der Planung von Urlaubs- und Krankenvertretungen
auch einen gut überlegten Versicherungsschutz.
Pflichtversicherungen für Gewerbetreibende
Für Gewerbetreibende besteht in Bezug auf Kranken-,
Pensions- und Unfallversicherung eine Versicherungspflicht
bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft. Weiterführende Informationen finden
Sie unter den erweiterten Informationen Sozialversicherungsanstalt
der gewerblichen Wirtschaft.
Welche Arten an betrieblichen und freiwilligen Versicherungen
gibt es?
Es kann zwischen nachfolgend aufgeführten Arten
unterschieden werden:
- Sachversicherungen – diese
schützen vor Substanzverlust bei Gebäuden,
Warenlager und Einrichtungen infolge von Feuer, Einbruch,
Sturmschaden, Leitungswasser, Diebstahl, Maschinenbruch,
Elektrogeräte- und Computerversicherung, usw.
- Vermögensschadenversicherungen
– diese dienen zur Abdeckung von entgangenen
Erträgen oder zur Abdeckung von zusätzlichen
Kosten. Dies betrifft die Betriebshaftpflicht, Betriebsrechtschutz,
Betriebsunterbrechung, usw.
- Personenversicherung – für
Unternehmensinhaber, Gesellschafter oder Arbeitnehmer.
Diese betreffen die Bereiche Leben, Unfall, Kranken
und Abfertigung.
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