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Versicherungen

Allgemeines

Grundsätzlich kann eine Trennung der Versicherungen nach gesetzlicher Pflichtversicherung und betrieblicher freiwilliger Versicherung erfolgen.

Wie sollte die Vorgehensweise in Bezug auf Risken erfolgen?

Beim unternehmerischen Handeln treten grundsätzlich Risiken auf. Eine mögliche und sinnvolle Vorgehensweise könnte wie folgt aussehen.

  1. Risiken erkennen – mit der Fragestellung: Welche Risiken können das Unternehmen bedrohen?
  2. Risiken bewerten – mit der Fragestellung: Was kann passieren wenn etwas passiert? Der Bogen kann sich vom Bagatellschaden bis zur Existenzbedrohung spannen.
  3. Risiken abwenden – mit der Fragestellung: Wie kann ich Risiken abwenden? Grundsätzliche Möglichkeiten mit Risiken vermeiden, vermindern bzw. überwälzen.

Wie können Risiken unterschieden werden?

Eine mögliche Unterscheidung der Risiken könnte wie folgt aussehen:

  1. Versicherungsfähige Risiken – z.B. Haftpflicht, Feuer, Sturm, Betriebsunterbrechung, usw.
  2. Nicht versicherungsfähige Risiken – z.B. unternehmerischer Misserfolg, höhere Gewalt, usw.

Was sollte Sie im Bezug auf die Unternehmensabsicherung beachten?

Die ordentliche und saubere Unternehmensabsicherung beinhaltet neben einer regelmäßigen Datensicherung (EDV), der Planung von Urlaubs- und Krankenvertretungen auch einen gut überlegten Versicherungsschutz.

Pflichtversicherungen für Gewerbetreibende

Für Gewerbetreibende besteht in Bezug auf Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung eine Versicherungspflicht bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Weiterführende Informationen finden Sie unter den erweiterten Informationen Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft.

Welche Arten an betrieblichen und freiwilligen Versicherungen gibt es?

Es kann zwischen nachfolgend aufgeführten Arten unterschieden werden:

  1. Sachversicherungen – diese schützen vor Substanzverlust bei Gebäuden, Warenlager und Einrichtungen infolge von Feuer, Einbruch, Sturmschaden, Leitungswasser, Diebstahl, Maschinenbruch, Elektrogeräte- und Computerversicherung, usw.
  2. Vermögensschadenversicherungen – diese dienen zur Abdeckung von entgangenen Erträgen oder zur Abdeckung von zusätzlichen Kosten. Dies betrifft die Betriebshaftpflicht, Betriebsrechtschutz, Betriebsunterbrechung, usw.
  3. Personenversicherung – für Unternehmensinhaber, Gesellschafter oder Arbeitnehmer. Diese betreffen die Bereiche Leben, Unfall, Kranken und Abfertigung.
 
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