Behörden

Was versteht man unter Behörden?
Unter Behörden sind jene Organisationen zu verstehen,
bei denen eine Unternehmensgründung angezeigt werden
muss bzw. die im Zuge einer Unternehmensgründung
kontaktiert werden müssen. Es handelt sich dabei
um staatliche Institutionen, welche die Aufgaben des
Staates ausführen und damit für die notwendige
Rechtssicherheit des Unternehmens und der Allgemeinheit
sorgen.
Wirtschaftskammer
Die Wirtschaftskammer ist die Interessensvertretung
für Wirtschaftstreibende. Weiterführende Informationen
finden Sie unter den erweiterten Informationen Wirtschaftskammer.
Gewerbebehörde
Für jede gewerbliche Tätigkeit wird eine
Gewerbeberechtigung benötigt, welche von der Gewerbebehörde
geregelt wird. Weiterführende Informationen finden
Sie unter den erweiterten Informationen Gewerbebehörde.
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
als die Versicherung der Unternehmer. Weiterführende
Informationen finden Sie unter den erweiterten Informationen
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft.
Finanzamt
Beim zuständigen Finanzamt muss die Anzeige der
unternehmerischen Tätigkeit erfolgen. Weiterführende
Informationen finden Sie unter den erweiterten Informationen
Finanzamt.
Gebietskrankenkasse
Immer dann wenn Mitarbeiter beschäftigt werden,
müssen diese unverzüglich bei der Gebietskrankenkasse
angemeldet werden. Weiterführende Informationen
finden Sie unter den erweiterten Informationen Gebietskrankenkasse.
Gemeinde bzw. Stadt
Immer dann wenn Mitarbeiter beschäftigt werden,
müssen diese unverzüglich auch bei der zuständigen
Gemeinde bzw. Stadt angemeldet werden. An die Gemeinde
bzw. Stadt erfolgt die Bezahlung der Kommunalsteuer.
Weiterführende Informationen finden Sie unter den
erweiterten Informationen Gemeinde bzw. Stadt.
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